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Aufgaben des Heimbeirat Der Heimbeirat ist die Interessentenvertretung der Senioren im Altenheim bzw. Altenpflegeheim. Her Heimbeirat beteiligt sich an allen Angelegenheiten des Heimbetriebes. Der Heimbeirat wirkt an Vergütungsverhandlungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen mit.
Amtszeit und Wahl des Heimbeirat Altenheim-Bewohnerinnen und Bewohner wählen den Heimbeirat in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl für zwei Jahre. In Behinderteneinrichtungen wird der Heimbeirat für vier Jahre gewählt.
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